§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Adrian und Adlabert Rohr GbR, Sieghartstraße 14, 94315 Straubing, Deutschland (nachfolgend arob media genannt). Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 2 Angebote
Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von zehn Tagen. Alle Preise gelten rein Netto und verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
§ 3 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Briefpost erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden durch schriftliche Auftragsbestätigung per Briefpost angenommen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Die Vergütungen sind Nettobeträge zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist arob media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sieben Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
§ 5 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist arob media berechtigt, technische Einrichtungen zu sperren oder Nutzungsrechte zweitweise bzw. ganz zu entziehen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.
- Bei Zahlungsverzug ist arob media zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass arob media im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält sich arob media vor.
§ 6 Sonderleistungen, Nebenleistungen- und Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen oder Durchführungsüberwachung / Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand berechnet.
- Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und anderen Leistungen werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- arob media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat arob media dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von arob media geändert werden.
- Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum von arob media.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrecht
- Jeder erteilte Auftrag an arob media ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von arob media weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ? auch von Teilen ? ist unzulässig.
- arob media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
- arob media hat das Recht auf den Veröffentlichungen / Vervielfältigungen als Urheberin genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung im Impressum). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt arob media zum Schadensersatz.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 9 Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierung
- Bei Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierungen wird arob media nur beratend tätig. Verträge werden zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Webhoster / Provider geschlossen.
- Der Auftraggeber beauftrag arob media mit dem Vertragsabschluss in seinem Namen.
§ 10 Lieferzeiten
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 11 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen an Webapplikationen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird arob media den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von sieben Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§ 12 Darstellung
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. arob media übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§ 13 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.
§ 14 Haftung bei Druckerzeugnissen
- Bei gedruckten Medien sind Farbabweichungen von bis zu 15% vom Freigaben-Abzug drucktechnisch bedingt möglich und kein Grund für Mängelrügen.
- Druckaufträge an Dritte durch den Auftraggeber selbst: Für Fehler bei vom Kunden selbst beauftragten Druckaufträgen, schließt arob media jegliche Haftung aus. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen oder fehlerhafte Zuschnitte.
- Von arob media erstellte Druckvorlagendateien werden zwar in enger Absprache unter Verwendung der Spezifikationen des benannten Druckerzeugers jedoch ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers an Druckereien für Druckaufträge weitergegeben.
- Für eventuelle Lieferzeitenverzögerungen, die durch die Druckerei verschuldet wurden, übernimmt arob media keine Haftung.
§ 15 Lizenzmaterial Dritter (Bilder)
- arob media nimmt für die Erstellung einer Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenmaterial) in Form von Bilder oder Grafiken in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die arob media keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. arob media wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. arob media kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
- Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang und im Rahmen der Website nutzen. Wird arob media vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde von arob media zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet, arob media über jede unrechtäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen ein Verlezer der gewerblichen Schutzrechte gerrichtlich vorzugehen oder arob media dabei zu unterstützen.
- Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von arob media z. B. durch Abmahnung Dritter bekannt, so wird er arob media unverzüglich darüber informieren.
§ 16 Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
§ 17 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von arob media erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten von arob media elektronisch gespeichert werden.
§18 Überlassene Materialien
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt arob media keine Haftung. arob media geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
§ 19 Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
§ 20 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
§ 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Straubing.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedinungen
Datum: Montag, 1. Februar 2010

